Hinweisgeberschutzgesetz


Seit 2. Juli gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit darauf hinzuweisen. Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser „Whistleblower“. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist daher ein wichtiges und sinnvolles Frühwarnsystem. Es gibt Unternehmen die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen sowie regel- und normenbasierten Unternehmenskultur bei.
Im Sinne dieses Anspruches hat der Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e.V. einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Unser Meldekanal erlaubt es nicht nur, Hinweise elektronisch in Schriftform sowie telefonisch und auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch abzugeben – auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich.
Entgegengenommen werden die Hinweise durch unseren Compliance-Dienstleister Ratisbona Compliance. Die Rechtsanwälte der Ratisbona Compliance informieren den Hinweisgeber über den
Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis aus juristischer Perspektive, leiten entsprechende Maßnahmen ein und informieren den Whistleblower spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.
Zugang zum Meldekanal erhalten Sie auf www.verein-fuer-menschen.de. Neben Datenschutzinformationen finden Sie hier alle genannten Kanäle, über die Sie einen Hinweis abgeben
können.
gez. Vorstandschaft Nürnberg, 15.09.2023
Daniela Krump / Dr. Katharina Strauß

 

In einfacher Sprache, damit es alle verstehen können:

Hinweisgeberschutzgesetz: Wer etwas Schlimmes sieht, kann es melden

Seit dem 2. Juli gibt es in Deutschland ein neues Gesetz: Das Hinweisgeberschutzgesetz. Das Gesetz schützt Menschen, die im Job etwas Schlimmes sehen, zum Beispiel einen Gesetzesverstoß. Diese Menschen nennt man auch Whistleblower.

Das Gesetz verbietet, dass der Whistleblower dafür bestraft wird. Unternehmen müssen sichere Kanäle einrichten, über die Whistleblower Hinweise geben können.

Das Gesetz ist wichtig, weil es Unternehmen hilft, Gesetzesverstöße zu finden und zu stoppen. Außerdem trägt es dazu bei, dass Unternehmen offener und ehrlicher arbeiten.

Der Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg hat einen internen Meldekanal eingerichtet

Der Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg hat einen internen Meldekanal eingerichtet. Über diesen Kanal können Whistleblower Hinweise geben.

Hinweise können elektronisch, telefonisch oder persönlich gegeben werden. Auch anonyme Hinweise sind möglich.

Die Hinweise werden von einem Compliance-Dienstleister bearbeitet. Die Rechtsanwälte des Compliance-Dienstleisters informieren den Whistleblower über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein.

So melden Sie einen Hinweis

Melden Sie einen Hinweis über den internen Meldekanal des Vereins für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg. Den Zugang zum Meldekanal finden Sie auf der Website des Vereins.