Ihre Aufnahme

Aufgenommen werden Menschen mit schwerer Körper- und Mehrfachbehinderung

  • nach Beendigung der Schulpflicht
  • die (noch) nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) tätig sind oder anderen Einrichtungen eingegliedert werden können. 

Die Umsetzung des Angebots erfolgt auf Basis der gesetzlichen Rahmenvorgaben des
§ 136 Absatz 2 und 3 SGB IX und im Sinne des
Leitbilds der BZB gemeinnützigen GmbH.