Der Werkstattrat stellt sich mit seinen Aufgaben vor!

Der Werkstattrat als Interessenvertretung der Beschäftigten hat in unserer Werkstatt eine lange Tradition. Er wurde bereits Mitte der 1970er Jahre in der Werkstatt eingerichtet und wird seit Einführung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) im Jahr 2001 alle vier Jahre neu gewählt.
In der Boxdorfer Werkstatt hat der Werkstattrat 5 feste Mitglieder, die sich regelmäßig zur Sitzung treffen. Zusätzlich hat der Werkstattrat eine wöchentliche Sprechstunde für Beschäftigte mit Behinderung.
Der Werkstattrat ist der Vermittler zwischen den Beschäftigten mit Behinderung und der Werkstatt. Er ist Ansprechpartner bei Problemen, Anliegen und auch Ideen der Beschäftigten und bespricht sie mit den zuständigen Stellen. Die Mitglieder des Werkstattrates sollen dabei helfen, Probleme zu lösen und die Arbeitsbedingungen in der Werkstatt zu verbessern. Sie sollen darauf achten, dass Gesetze eingehalten werden und die Rechte der Beschäftigten gestärkt und beachtet werden.
Zweimal im Jahr ruft der Werkstattrat eine Vollversammlung der Beschäftigten und Mitarbeiter*innen ein. Hier kann jeder seine Fragen und Anliegen vorbringen, mit den Kollegen*innen diskutieren und Anregungen und Vorschläge direkt mit den zuständigen Stellen besprechen.
Der Werkstattrat hat einen eigenen Briefkasten für Beschwerden und Anregungen der Beschäftigten mit Behinderung und am schwarzen Brett werden die neuesten Informationen zu wichtigen Themen ausgehängt.
Hier können Sie unseren Werkstattrat per E-Mail erreichen: Werkstattrat der Boxdorfer Werkstatt
Die Frauenbeauftragte der Boxdorfer Werkstatt
2018 brachte eine echte Neuerung: als Anforderung aus dem Bundesteilhabegesetz wurde erstmals eine Frauenbeauftragte von den weiblichen Beschäftigten der Boxdorfer Werkstatt gewählt.
Erreichbar ist die Frauenbeauftragte am liebsten persönlich, aber auch über ihren Briefkasten oder per e-Mail.