Ausgleichsabgabe

Gegenleistung statt Ausgleichsabgabe

Die Rechnungen aus Lieferungen der Boxdorfer Werkstatt können von der von Ihnen zu zahlenden Ausgleichsabgabe für nicht belegte Schwerbehindertenarbeitsplätze in Anrechnung gebracht werden. Derzeit können Sie 50 % des im Rechnungsbetrag ent- haltenen Dienstleistungsanteils anrechnen und dadurch Kosten sparen!

Ein Beispiel: Sie beschäftigen in Ihrem Betrieb 80 Mitarbeiter, sollten vier Schwerbehindertenarbeitsplätze besetzen, haben aber lediglich einen als schwerbehindert anerkannten Mitarbeiter. Somit müssten Sie über 9000 € jährlich an Ausgleichsabgabe bezahlen. Mit Auftragsvergabe an uns können Sie diesen Betrag reduzieren.

Wie das alles funktioniert zeigt Ihnen unsere Grafik: